Schulungsziel:
Erwerb der Grundqualifikation und der Berechtigung in der Haupttätigkeit Lenken als Fahrer tätig zu sein. Eintragung der Schlüsselnummer 95 als Marktzugangsvoraussetzung.
Qualifizierung aller am Transport Beteiligter mit grundlegenden Kenntnisse zum Umgang mit gefährlichen Gütern. Dies betrifft die Verwaltung, Disposition den Umschlag und Fahrer die nicht kennzeichnungspflichtige Güter transportieren.
Kenntnisbereiche: 1.4
Der Unternehmer erfüllt hiermit seine rechtlichen Pflichten gemäß DGUV Regel 100 – 500 Kap. 2.12 und setzt nur Mitarbeiter ein, welche die Anforderungen aus dieser Regel erfüllen.
Die Mitarbeiter erlangen die Befähigung für Erd- und Tiefbaumaschinen (Mobilbagger mehr als 6,5 t) gemäß DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12
Voraussetzung: Bedienberechtigung gemäß DGUV Regel 100 - 500 Kap. 2.12
Die Mitarbeiter erlangen die Befähigung für Erd- und Tiefbaumaschinen (Kettenbagger mehr als 6,5 t) gemäß DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12
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