Schulungsziel:
Der Unternehmer erfüllt hiermit seine rechtlichen Pflichten gemäß DGUV Vorschrift 52 und setzt nur Mitarbeiter ein, welche die Anforderungen aus dieser Vorschrift erfüllen.
Die Mitarbeiter erlangen die Befähigung für Krane (Brücken- und Portalkrane) gemäß DGUV Grundsatz 309 – 003
Zugangsvorausetzungen:
Körperlich und geistige Eignung (G 25), ArbSchG § 11 i.V. mit DGUV Grundsatz 350 – 001
Erwerb der Grundqualifikation und der Berechtigung in der Haupttätigkeit Lenken als Fahrer tätig zu sein. Eintragung der Schlüsselnummer 95 als Marktzugangsvoraussetzung.
Kenntnisbereiche: 1.2 / 1.4 / 2.1 / 2.2 / 3.1 / 3.2 / 3.3 / 3.4 / 3.5 / 3.6 / 3.7
Fuhrparkleiter sind das Bindeglied zwischen Fahrer und Unternehmensleitung. Um Rechtskonform zu arbeiten, ist es notwendig, das Fachwissen auf dem aktuellen Rechtsstand zu halten. Wir bieten Ihnen diese Plattform, um Sie mit dem notwendigen Wissen zu versorgen.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, die komplizierten und vor allem verschiedenen Reglungen zu den Lenk- und Ruhezeiten, aber auch die Regelungen aus dem Arbeitszeitrecht in Einklang zu bringen. Sie qualifizieren Ihr Personal und verhindern Bußgelder.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, die komplizierten und vor allem verschiedenen Regelungen zu Lenk- und Ruhe-zeiten, aber auch die Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz in Einklang zu bringen.
Sie qualifizieren Ihr Personal und reduzieren Bußgelder
Der Unternehmertag bezieht sich auf die aktuellen Änderungen zum Personenbeförderungsgesetz und den Auswirkungen auf die BOKraft, die FahrerlaubnisVO. Um Rechtskonform zu arbeiten, ist es notwendig, das Fachwissen auf dem aktuellen Rechtsstand zu halten. Sie können zeitnahe Anpassungen in Ihrem Unternehmen vornehmen
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