Schulungsziel:
Der Unternehmer erfüllt hiermit seine rechtlichen Pflichten gemäß DGUV Regel 100 – 500 Kap. 2.12 und setzt nur Mitarbeiter ein, welche die Anforderungen aus dieser Regel erfüllen.
Die Mitarbeiter erlangen die Befähigung für Erdbaumaschinen gemäß DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12
Zugangsvorausetzungen:
Körperlich und geistige Eignung (G 25), ArbSchG § 11 i.V.
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